Infos und Tips rund um Reifen

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Reifeninfos

  1. Reifenmarke bzw. Reifenhersteller
  2. Reifentyp bzw. Reifenmodell
  3. Reifenbreite (z.B. 195)
  4. Reifenhöhe (z.B. 65)
  5. Bauweise (bei PKW-Reifen immer R = Radial)
  6. Zoll bzw. Reifendurchmesser (z.B. 15 Zoll)
  7. Tragfähigkeitskennzahl (z.B. 91)
  8. Geschwindikeitskennbuchstabe (z.B. H)
  9. TL Schlauchloser Reifen
  10. Herstellungsdatum
  11. Abnutzungsanzeiger (TWI)
  12. Zusatzbezeichnung bei einigen Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit
  13. Hinweise auf Wintertauglichkeit z.B. bei Winter oder Ganzjahresreifen


Reifenkennzeichnungen

Beispiel: 195 / 50 R 15 82 V

195:

Reifenbreite in mm;

50:

Querschnittsverhältnis (Höhe zu Breite in %);

R:

Bauart (R = Radial);

15:

Reifeninnendurchmesser, Felgendurchmesser in Zoll (= 2,54 cm)

82:

Tragfähigkeit (Load-Index);

V:

Geschwindigkeit (Speed-Index);

Geschwindikeit (Speed-Index)

Buchstabe

N

P

Q

S

T

H

V

W

Y

ZR

Geschwindigkeit

140

150

160

180

190

210

240

270

300

>270

Sommerreifen / Winterreifen

Die spezielle Gummi-Mischung von Winterreifen kann unter sommerlichen  Temperaturen
weich werden und bietet insbesondere bei hohen Kurvengeschwindigkeiten nicht genügend Gripp.

Bei Temperaturen unter 7 Grad sowie bei Schnee und Matsch sind Winterreifen  Sommerreifen (weit) Überlegen.

Profiltiefe

Wenn die Profiltiefe 1,6 Millimeter unterschreitet, können Versicherungen die  vollständige Haftung
ablehnen. Bei Verkehrskontrollen drohen Bußgelder und 3  Punkte in der Flensburger
Verkehrssünder-Kartei.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe (1,6 mm) bietet nur ein  Mindestmaß an Sicherheit.
TüV-Experten raten zum Reifenwechsel ab 2 mm, bei  Breitreifen schon ab 3 mm Restprofil.
 

Winterreifeninfos


Winterreifen und Höchstgeschwindigkeit

Winterreifen und Ganzjahresreifen tragen das M&S-Symbol. Obwohl sie durch  ihre Geschwindigkeitskennzeichnung "T" für 190km/h bzw. "H" für 210 KM/h  zugelassen sind, dürfen sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die bauartbedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.

§ 36 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) besagt:

Bereifung und Laufflächen

  1. Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M&S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M&S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart  bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch
    1. die für M&S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des  Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
    2. die für M&S-reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht  überschritten wird.     

Änderung der Strassenverkehrsordnung ( Winterausrüstung )

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."

Diese Änderung der Strassenverkehrsordnung beschloss der Bundesrat am 21. Dezember 2005 und trat am 1. Mai 2006 in kraft.

Ein Bußgeld von mindestens 20 Euro wird in Zukunft fällig, wer gegen diese neue Verordnung verstösst. 40 Euro müssen gezahlt werden, falls der Verkehr behindert wird. Ein Strafpunkt in Flensburg droht zusätzlich bei einem Unfall mit falscher Bereifung.

Eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland existiert aber auch trotz dieser Neuregelung nicht. Von vielen Experten wird aber diese neue Vorschrift als "situationsbedingte Winterreifenpflicht" interpretiert. Abzuwarten bleibt aber wie die Justiz Urteilen wird, denn in der Praxis ist ein "Boxenstop" bei Wetterumschwüngen mitunter sehr problematisch. Eine Nachbesserung dieser zweideutigen Änderung wird daher u.a. von Automobilclubs empfohlen.

Versicherungsschutz in Gefahr?

Unabhängig von dieser neuen Verordnung ändert sich hinsichtlich der KFZ-Versicherung nichts.

Schon vor dieser neuen "Bussgeld-Verordnung" riskierten Autofahrer den Kasko-Versicherungsschutz bei falscher Bereifung. Einige Unfallverursacher wurden sogar von Ihrer Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen.