|
ADAC Reifentest - zum Test |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Auto Bild Reifentest - zum
Test |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
195: |
Reifenbreite in mm; |
50: |
Querschnittsverhältnis (Höhe zu Breite in %); |
|
R: |
Bauart (R = Radial); |
15: |
Reifeninnendurchmesser, Felgendurchmesser in Zoll (= 2,54 cm) |
|
82: |
Tragfähigkeit (Load-Index); |
V: |
Geschwindigkeit (Speed-Index); |
Geschwindikeit (Speed-Index)
|
Buchstabe |
N |
P |
Q |
S |
T |
H |
V |
W |
Y |
ZR |
|
Geschwindigkeit |
140 |
150 |
160 |
180 |
190 |
210 |
240 |
270 |
300 |
>270 |
Sommerreifen / Winterreifen
Die spezielle Gummi-Mischung von Winterreifen kann unter sommerlichen Temperaturen
weich werden und bietet insbesondere bei hohen Kurvengeschwindigkeiten nicht genügend Gripp.
Bei Temperaturen unter 7 Grad sowie bei Schnee und Matsch sind Winterreifen Sommerreifen (weit) Überlegen.
Profiltiefe
Wenn die Profiltiefe 1,6 Millimeter unterschreitet, können Versicherungen die vollständige Haftung
ablehnen. Bei Verkehrskontrollen drohen Bußgelder und 3 Punkte in der Flensburger
Verkehrssünder-Kartei.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe (1,6 mm) bietet nur ein Mindestmaß an Sicherheit.
TüV-Experten raten zum Reifenwechsel ab 2 mm, bei Breitreifen schon ab 3 mm Restprofil.
Winterreifen und Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen und Ganzjahresreifen tragen das M&S-Symbol. Obwohl sie durch ihre Geschwindigkeitskennzeichnung "T" für 190km/h bzw. "H" für 210 KM/h zugelassen sind, dürfen sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die bauartbedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.
§ 36 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) besagt:
Bereifung und Laufflächen
- Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M&S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung
der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M&S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch
- die für M&S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
- die für M&S-reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Änderung der Strassenverkehrsordnung ( Winterausrüstung )
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab. 4.12.2010)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Versicherungsschutz in Gefahr?
Unabhängig von dieser neuen Verordnung ändert sich hinsichtlich der KFZ-Versicherung nichts.
Schon vor dieser neuen "Bussgeld-Verordnung" riskierten Autofahrer den Kasko-Versicherungsschutz bei falscher Bereifung. Einige Unfallverursacher wurden sogar von Ihrer
Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen.
BJ-Carstyling

