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Stand: 10. Dezember 2002
1.Allgemeines
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen. Sie gelten damit auch ohne nochmalige
ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten spätestens mit der schriftlichen Auftragserteilung bzw. der Entgegennahme der Ware oder Leistung als
angenommen. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
2.Angebote und Vertragsabschluß
Die in Angeboten oder sonstigen Unterlagen gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie
Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies
gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung, oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung, ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
3.Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ab Lieferort Illertissen. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Bruttopreise
in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer enthalten sind.
4.Lieferzeit
Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Wir sind bemüht, die verbindlich oder unverbindlich vereinbarten genannten Liefertermine oder Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Der Liefertermin / Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf
dem Kunden die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unseres Lieferanten, verlängert sich, wenn wir an
der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferzeit um die angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um die angemessene Zeit verlängerte
Lieferfrist, so kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten. Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Kunde nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Entschädigungsansprüche
sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
zwingend haften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5.Liefermenge
Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6.Gefahrenübergang
Soweit Versendung von Ware erfolgt , geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Gefahr auf den Kunden übergeht, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der
Versand oder die Abnahme aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.Annahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung bzw. Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, nach setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von
mindestens 25% der Kaufsumme wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen bzw. Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
9.Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferung bzw. -leistungen sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb drei Tagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung
schriftlich mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die
Lieferung bzw. Leistung ist sofort nach Erhalt zu untersuchen.
10.Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für das Ersatzteil und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Der Kunde ist nach mindestens zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu
verlangen.
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung
schriftlich anzeigt.
Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nichtautorisierter Dritter. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Wir gewährleisten auf alle Produkte eine Garantie von 6 Monaten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Kunden. Bei Garantieleistungen hat
der Kunde hierüber den Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Des Weiteren gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten entsprechend der aktuellen Rechtslage.
I11.Ausfuhrgenehmigung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus
geschehen darf. Soweit der Kunde die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Kunden selbst einzuholen.
12.Haftung
Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei
Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausbleibenden Einsparungen, mittelbaren und/oder unmittelbaren Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt.
13.Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug bar oder per Überweisung auf eines unserer
Konten zu erfolgen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% jährlich zu bezahlen. Die
Geltendmachung weiterer Rechte wird davon nicht berührt.
14.Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am
Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Sie sind vielmehr
so umzudeuten, daß hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden, und der ursprünglich gewünschte Zweck erreicht wird.
Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
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